Markenrecht: Was ist eine Ähnlichkeitsrecherche?

Mai 8, 2018

Der beste Markenname nützt nichts, wenn er juristisch nicht einwandfrei ist. Denn Namen, die bestehende Rechte anderer Markeninhaber verletzen, dürfen nicht verwendet werden. Eine Ähnlichkeitsrecherche ist unerlässlich.

Das Markenrecht unterscheidet zwischen ‚absoluter‘ und ‚relativer‘ Schutzfähigkeit. Wenn absolute Schutzhindernisse vorliegen, ist gar kein Markenschutz möglich. Das gilt zum Beispiel für Namen, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben (z. B. Speed Scanner) oder bei Verwendung eines allgemeingültigen, freihaltebedürftigen Begriffs (z. B. Super Scanner). Je mehr der beschreibende Name verfremdet wird, umso höher sind seine Chancen auf relative Schutzfähigkeit.

Markenanmeldung: Nie ohne Ähnlichkeitsrecherche

Ein Name kann als Marke angemeldet werden, wenn er keine älteren Rechte Dritter verletzt. Ob das der Fall ist, wird über Ähnlichkeitsrecherchen ermittelt. Diese sind unerlässlich, denn bei Nichtbeachtung droht die Löschung der zuletzt angemeldeten Marke. Präzisiert wird dies in § 9 des Markengesetzes („Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse“). Demnach kann eine Eintragung gelöscht werden, wenn sich herausstellt, dass die jüngere Marke

  • identisch ist mit einer angemeldeten oder eingetragenen älteren Marke und der unter ihr angebotenen Waren oder Dienstleistungen.
  • ähnlich ist mit einer angemeldeten oder eingetragenen älteren Marke und der unter ihr angebotenen Waren oder Dienstleistungen, sodass für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden.
  • einer bekannten Marke so ähnlich ist (auch wenn andere Waren oder Dienstleistungen unter ihr angeboten werden), dass die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt würde.

Do it yourself? Besser nicht!

Ob ähnliche Markennamen existieren (das tun sie meistens), lässt sich heutzutage über Datenbankanbieter schnell ermitteln. Doch Achtung: Hier beginnt die Arbeit erst. Die Analyse der Treffer muss über einen Markenrechtsanwalt bzw. Patentanwalt vorgenommen werden. Nur Profis können kompetent beurteilen, inwieweit eine Verletzungsgefahr besteht. Diesen Schritt zu überspringen, kann teuer werden. Denn auch hier gilt: Ignorantia legis non excusat – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es drohen
einstweilige Verfügungen, Produktrückrufe und Umbenennungen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

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