Schweiz: Kein Markenrecht für „Mindfuck“

Mai 15, 2017

In der Schweiz kann der Ausdruck „fuck“ nicht als Marke geschützt werden, da er gegen die guten Sitten verstößt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im März 2017. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine in Deutschland lebende Markeninhaberin war in der Schweiz damit gescheitert, die Marke „Mindfuck“ für besondere Coaching-Methoden eintragen zu lassen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum vertrat die Ansicht, dass „fuck“ ein anstößiges Synonym für Geschlechtsverkehr sei und somit sittenwidrig. Die Markeninhaberin argumentierte damit, dass die Marke auch in Deutschland und Liechtenstein angemeldet sei. Zudem werde das Wort heute umgangssprachlich auch in einer nicht-sexuellen Bedeutung verwendet.

Das Bundesverwaltungsgericht teilte diese Meinung jedoch nicht. Zwar hätten sich die Wertvorstellungen in Sachen Sexualität gelockert, sodass auch anzügliche Begriffe angemeldet werden könnten. Als Beispiel wurde die Marke „Sex on the beach“ für Tabak genannt. Allerdings übersetze ein Teil der Bevölkerung „fuck“ mit „Fick“, was insbesondere konservative Gruppen als hochgradig extrem empfänden. Der Zusatz „Mind“ ändere daran nichts, sondern verstärke die Vulgarität sogar.

Die Markeninhaberin wird durch das Urteil allerdings nicht daran gehindert, ihr Coaching unter diesem Namen in der Schweiz anzubieten. Nur ein Markenschutz ist nicht möglich.

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