Markenstreit: Schokoriegel-Form von Nestlé auf dem Prüfstand

Januar 11, 2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erneut prüfen muss, ob die dreidimensionale Form des Produkts „Kit Kat 4 Finger“ (vier zusammenhängende Schokobarren) als Unionsmarke aufrechterhalten werden kann. Denn der Nachweis der durch Benutzung erlangten Unterscheidungskraft sei, so das EuGH, für alle betroffenen Mitgliedstaaten zu erbringen.

Es bleibt spannend

2002 hatte Nestlé beim EUIPO die Form des von ihr vermarkteten Produkts „Kit Kat 4 Finger“ als dreidimensionale Unionsmarke angemeldet. Im Jahr 2006 wurde die Marke dann für folgende Erzeugnisse eingetragen: „Bonbons; Bäckereierzeugnisse, feine Backwaren, Kleingebäck; Kuchen, Waffeln“. 2007 beantragte Wettbewerber Mondelez UK Holdings & Services (damals: Cadbury Schweppes) beim EUIPO die Nichtigerklärung der Marke. Der Antrag wurde zunächst abgewiesen mit der Begründung, dass die Marke von Nestlé aufgrund ihrer Benutzung in der Union Unterscheidungskraft erlangt habe. Mondelez wandte sich anschließend an den EuG, der die Entscheidung im Dezember 2016 aufhob.

Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 138/2016 v. 15.12.2016

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160138de.pdf

Foto: www.flickr.com/photos/nestledeutschland