Serie: Markenrecht-Basics (Teil 3)

April 18, 2014

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Wichtiger Bestandteil der Markenanmeldung: Die Einteilung von Waren und Dienstleistungen nach der „Nizza-Klassifikation“.

Die „Klassifikation von Nizza” ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen. In insgesamt 45 sogenannten „Klassen” sind alle nur denkbaren Waren und Dienstleistungen eingruppiert. Bei jeder Markenanmeldung muss der Anmelder in einem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis festlegen, für welche Waren/Dienstleistungen seine Marke eingetragen werden soll. Dabei sollten die in den Alphabetischen Listen der Klassifikation von Nizza enthaltenen Begriffe verwendet werden, da das Deutsche Patent- und Markenamt sich bei der Prüfung und Eintragung der Marke daran orientiert.

Recherche wird vereinfacht

Auch für Markenrecherchen im Vorfeld einer Anmeldung bietet sich die Nutzung der Klassifikation an. So lässt sich beispielsweise feststellen, ob mit einer geplanten Markenanmeldung bestehende Rechte Dritter verletzt würden. Zudem kann bei international registrierten Marken unabhängig von der Kenntnis der jeweiligen Sprache leicht festgestellt werden, für welche Waren- oder Dienstleistungsklassen Schutz besteht.

Aktuelle Zahlen: Markenanmeldungen weltweit

Im Jahr 2011 gab es weltweit 23 Millionen eingetragene Marken. Täglich kommen 11.500 Markenanmeldungen hinzu. Davon entfallen

– 790 Anmeldungen/Tag auf Frankreich

– 564 Anmeldungen/Tag auf Deutschland

– 518 Anmeldungen/Tag auf Japan

– 269 Anmeldungen/Tag auf Italien

– 245 Anmeldungen/Tag auf Großbritannien.

Spitzenreiter nach Anzahl der tatsächlich international eingetragenen Marken ist Deutschland mit 452 Marken pro Tag. Nicht alle Anmeldungen kommen zur Eintragung.

Quelle: World Intellectual Property Organization (WIPO) – Jahresbericht 2012 (Bericht für 2013 erscheint in Kürze)

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