Serie: Markenrecht-Basics (Teil 5)

April 18, 2014

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Unverzichtbar: Ähnlichkeitsrecherchen durch Patentanwälte.

Vor der Eintragung einer neuen Marke sollten neben den absoluten Schutzhindernissen (fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürftigkeit etc.) immer auch die relativen Schutzhindernisse geprüft werden. Relative Schutzhindernisse liegen vor, wenn die neue Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Die Beurteilung sollte man spezialisierten Patentanwälten überlassen. Erfolgt die Prüfung im Vorfeld nicht, kann es im Falle späterer Markenkollisionen teuer werden: Entweder müssen kostspielige Abgrenzungsvereinbarungen getroffen werden oder die Marke muss zurückgezogen und das Produkt umbenannt werden.

Ob eine Marke in identischer Form bereits registriert ist, lässt sich vergleichsweise leicht ermitteln. Schwierig wird es, wenn es um ähnliche Namen geht. Es gibt u. a.

  • orthografische Ähnlichkeiten (z. B. „Elefant“, „Elephant“, „Oliphant“)
  • Ausspracheähnlichkeiten (z. B. „Wax“, „Wachs“, „Waks“)
  • Interlinguale Ausspracheähnlichkeiten (unterschiedliche Phonologie im Deutschen, Englischen, Französischen, Spanischen, Italienischen etc.): z. B. „run“, „ran“ oder „grandezza“, „grandessa“)
  • Schriftbildähnlichkeiten bei Satz- und Sonderzeichen (z. B „@work“, „atwork“ oder „4U“, „for you“).

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