Generizid: Googles Kampf gegen Markentod

September 5, 2017

Wenn ein Markenname in den allgemeinen Wortschatz übergeht, ist das kein Kompliment, sondern eine Gefahr für das Unternehmen. Google kann ein Lied davon singen.

Seit vielen Jahren kämpft Google gegen den „Generizid“ – also dagegen, dass der eingetragene Markenname zu einer Gattungsbezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch und von Verbrauchern nicht mehr als eingetragene Marke erkannt wird. So wandte sich das Unternehmen bereits 2006 per Anwaltsschreiben an die großen US-Medienhäuser mit der Bitte, das Wort „googeln“ nur im Zusammenhang mit Google zu benutzen. Doch vergeblich, „googeln“ hat sich weltweit fest als Synonym für „im Internet suchen“ etabliert. Für Google steht viel auf dem Spiel, denn immerhin ist die Marke aktuellen Schätzungen zufolge etwa 110 Milliarden US-Dollar wert.

Marke konsequent verteidigen

Google fordert deshalb auch Verlage konsequent auf, in Nachschlagewerken, wie etwa im Oxford English Dictionary, im Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary oder im deutschen Duden unter dem Stichwort „googeln“ eine Definition mit dem korrekten Unternehmensbezug aufzunehmen. So kann das Unternehmen schwarz auf weiß dokumentieren, dass es aktiv für den Schutz der eigenen Marke gekämpft hat. Das kommt ihm in einem aktuellen Rechtsstreit in den USA zugute.

Markenpiraten sind erfinderisch

In dem Fall geht es um zwei Privatpersonen, David Elliott und Chris Gillespie, die den Namen Google ebenfalls gewerblich nutzen wollen. In der Vergangenheit hatten sie den Namen bereits im Zusammenhang mit Domains angemeldet (z. B. googledisney.com). Dagegen klagte Google auf Urheberrechtsverletzung und bekam Recht. Elliott und Gillespie klagten ebenfalls –  mit der Begründung, dass die Marke mittlerweile generisch sei und das Unternehmen daher seine Markenrechte verloren habe. Die Klage wurde zwar abgewiesen, allerdings hoffen die beiden nun, dass sich der Oberste Gerichtshof der Sache annimmt. Dies ist allerdings unwahrscheinlich.

Wertigkeit geht verloren

Dennoch ist die Sorge vor einem Verlust der Markenrechte nicht unbegründet. Viele große Marken sind durch die generische Verselbständigung faktisch bereits den Markentod gestorben, auch wenn die Markenrechte noch vorhanden sind. Doch wenn Verbraucher irgendeine Thermos-Kanne, den erstbesten Fön oder billige Tempos vom Discounter kaufen, weil der eigentliche Hersteller nicht mehr im Bewusstsein verankert ist, kann auch kein Gerichtsurteil den wirtschaftlichen Schaden noch abwenden.

Mehr dazu:

http://www.zeit.de/digital/internet/2017-08/google-name-marke-generizid-rechtsstreit

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