Apps: Namensanforderungen steigen

November 6, 2019

Apps gehören zum Alltag – täglich buhlen neue mobile Anwendungen um die Aufmerksamkeit auf dem Smartphone-Display.

Die Nutzung von Smartphones und Tablets steigt in Deutschland seit Jahren und mit ihr die Beliebtheit von Apps. Ob Online-Shopping, Smart-Home-Anwendungen oder Essensbestellungen – im Zuge der Digitalisierung kann es sich kaum ein Markenartikler heute noch leisten, auf Apps zu verzichten. Dementsprechend explodieren die Angebote derzeit förmlich: Im 2. Quartal 2019 hatte der Google Play Store nach Angaben von Statista.de etwa 2,46 Millionen Apps im Angebot, der Apple App-Store 1,96 Millionen Apps und der Amazon Appstore 479.000 Apps.

Wie sollen die bloß alle heißen?

Auch wenn sich App-Namen in mancherlei Hinsicht von Markennamen unterscheiden, müssen sie in strategischer und juristischer Hinsicht ähnliche Anforderungen erfüllen, darunter

  • Einzigartigkeit
  • Wiedererkennbarkeit
  • Merkfähigkeit
  • Sprachliche Eignung (die passenden Assoziationen wecken, keine Negativbedeutungen in anderen Sprachen)
  • Juristische Eignung (keine bestehenden Markenrechte verletzten)

Zwar dürfen App-Namen länger sein als klassische Markennamen, doch auch hier sind der Kreativität Grenzen gesetzt: Im Appstore und im Google Play Store dürfen App-Namen jeweils maximal 30 Zeichen lang sein.

Foto: Fotolia/Vjom

Im Google Play Store sind verschiedene Apps mit demselben Namen zwar zulässig, doch macht dies aus Marketing-Sicht wenig Sinn. App-Namen sollten von Anfang an so eigenständig konzipiert werden, dass sie vor Nachahmungen geschützt bleiben. Dies gelingt beispielsweise, indem der eigene geschützte Markenname sinnvoll in den App-Namen integriert wird. Oder indem der App-Name so gewählt wird, dass er Markencharakter hat und demnach als solche ebenfalls registriert werden kann.

Soll man App-Namen in die jeweiligen Landessprachen übersetzen?

Das hängt ganz davon ab, nach welchem Keyword der User sucht. Sucht er nach der Marke („Deutsche Bahn Reiseauskunft“) oder nach einer allgemeinen Funktion (z. B. „Wetter“, „Schrittzähler“, „Kreuzworträtsel“ etc.)? Im ersten Fall fungiert der Markenname als Anker und stellt sicher, dass die App gefunden wird. Sucht der User dagegen nach einem Kreuzworträtsel, wird er die Anfrage logischerweise in seiner Landessprache eingeben: „puzzle“, „rompecabezas“, „mots croisés“ etc.

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