Apps: Namensanforderungen steigen
ong>Apps gehören zum Alltag – täglich buhlen neue mobile Anwendungen um die Aufmerksamkeit auf dem Smartphone-Display.
Die Nutzung von Smartphones und Tablets steigt in Deutschland seit Jahren und mit ihr die Beliebtheit von Apps. Ob Online-Shopping, Smart-Home-Anwendungen oder Essensbestellungen – im Zuge der Digitalisierung kann es sich kaum ein Markenartikler heute noch leisten, auf Apps zu verzichten. Dementsprechend explodieren die Angebote derzeit förmlich: Im 2. Quartal 2019 hatte der Google Play Store nach Angaben von Statista.de etwa 2,46 Millionen Apps im Angebot, der Apple App-Store 1,96 Millionen Apps und der Amazon Appstore 479.000 Apps.
Wie sollen die bloß alle heißen?
Auch wenn sich App-Namen in mancherlei Hinsicht von Markennamen unterscheiden, müssen sie in strategischer und juristischer Hinsicht ähnliche Anforderungen erfüllen, darunter
- Einzigartigkeit
- Wiedererkennbarkeit
- Merkfähigkeit
- Sprachliche Eignung (die passenden Assoziationen wecken, keine Negativbedeutungen in anderen Sprachen)
- Juristische Eignung (keine bestehenden Markenrechte verletzten)