Branding Basics – Teil 3

November 23, 2015

Manchmal tragen Produkte in unterschiedlichen Produktkategorien den gleichen Markennamen. Warum werden damit keine Markenrechte verletzt?

Ein gleichlautender Markenname kann mehrfach markenrechtlich geschützt und benutzt werden, wenn er völlig unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen benennt und somit keine Verwechslungsgefahr besteht. Dies ist beispielsweise der Fall bei „Astra“ für ein Automodell, eine Biermarke und einen Anbieter von Satelliten-TV. Der Schutzumfang einer Marke hängt laut Markengesetz davon ab, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke eingetragen ist. Diese sind international in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt – Grundlage hierfür ist die sogenannte Nizza-Klassifikation (NCL).

Bekannte Marken genießen besonderen Schutz

Gleichzeitig schiebt das Markengesetz allerdings jedem einen Riegel vor, der versucht, vom guten Ruf einer langjährig bekannten Marke zu profitieren. Das gilt auch für den Fall, dass die kopierte Marke in einer ganz anderen Warenklasse geschützt ist. Dass es beispielsweise heute neben der Automarke Mercedes den gleichen Namen auch für Schuhe und Zigaretten gibt, hat ausschließlich historische Gründe. Die Automarke wurde 1902 eingetragen, die Zigarettenmarke 1903 und die Schuhe 1909.

Neuanmeldungen des Namens Mercedes haben hingegen keinerlei Aussicht mehr auf Erfolg. Die Traditionsmarke, die mittlerweile Markenschutz in allen Warenklassen genießt, gilt als „berühmte Marke“, da fast 100 % der Deutschen sie kennt. Somit kann das Unternehmen gegen jede Form einer Drittbenutzung vorgehen.

Die Empfehlungsliste des Deutschen Patent- und Markenamtes zur Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen finden Sie hier: http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7733.pdf