Markenrecht: Ferrero schützt „.kinder“

November 23, 2015

Ferrero sichert sich bei der Internetverwaltung ICANN die Top Level Domain „.kinder“ – Bundesregierung und Deutscher Kinderschutzbund haben das Nachsehen.

Es wurde lange und kontrovers diskutiert, ob die Endung „.kinder“ vom Süßwarenkonzern Ferrero monopolisiert werden dürfe – bestehende Markenrechte hin oder her. Denn eigentlich schließt die Internetverwaltung ICANN, die zuständig ist für die Vergabe der neuen Top Level Domains, genau das aus: Exklusive Nutzungsrechte für freihaltebedürftige Begriffe des allgemeinen Wortschatzes soll es nicht geben. Doch Ferrero setzte sich durch. Das Unternehmen argumentierte, dass „Kinder“ eine international geschützte Marke sei und im Worldwide Web eben kein allgemein gültiges Wort. Zudem hatte man sich zuvor bereits in der zentralen ICANN-Markendatenbank eintragen lassen, in der auch andere generische Begriffe vorkommen. Proteste von Seiten der Bundesregierung oder auch des Deutschen Kinderschutzbundes kamen zu spät: Die Widerspruchsfrist gegen die Bewerbung endete im März 2013.