Markenstreit: Langenscheidt gewinnt in Gelb

Oktober 24, 2014

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der Sprachlern-Softwareanbieter Rosetta Stone darf die Farbe Gelb nicht mehr zur Kennzeichnung der eigenen Produkte verwenden. Es gab damit dem Münchener Langenscheidt-Verlag Recht, der die Farbe Gelb seit rund sechs Jahrzehnten auf seinen zweisprachigen Wörterbüchern verwendet. 2010 hatte der Verlag die Farbmarke auch beim deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten ihre Entscheidung mit der Verwechslungsfähigkeit der Marken Langenscheidt und Rosetta Stone. „Die von den Parteien vertriebenen Produkte – Wörterbücher und Sprachlernsoftware – und die von ihnen verwendeten Gelbtöne sind hochgradig ähnlich“, heißt es in dem Urteil vom 18. September 2014 (Az.: I ZR 228/12). Die BGH-Mitteilung lesen Sie hier.