Was ist bei der Farbwahl für eine Marke zu beachten?

November 3, 2020

Aktuell sind im Deutschen Patent- und Markenamt rund 1,5 Millionen Wortmarken registriert, jedoch „nur“ 655 Farbmarken. Diese Zahl erscheint auf den ersten Blick niedrig, andererseits besteht der klassische Farbkreis – je nach Zählweise – auch nur aus 6 bis 24 Farben.

Gegenstand einer Farbmarke ist einzig und allein die Farbe, ohne Berücksichtigung anderer grafischer Elemente oder Wörter. Die meisten Versuche, eine Farbmarke einzutragen, scheitern an der mangelnden Unterscheidungskraft, d. h. Verbraucher wären nicht in der Lage, Markenprodukte allein anhand der Farbe zu erkennen. Es gibt jedoch einige Marken, bei denen der Verbraucher gelernt hat, sie anhand der Farbe zu identifizieren. Dazu zählen z. B. Nivea-Blau, Post-It-Gelb oder Telekom-Magenta. Diese Marken haben durch kontinuierliche Benutzung, Kommunikation und Marketing Unterscheidungskraft erlangt, sodass ihre Farbgestaltung als Farbmarke registriert werden konnte.

Pinkbus und Magenta

Foto: pinkbus.de

Sobald ein Unternehmen den für die Eintragung einer Farbmarke erforderlichen Grad an Unterscheidungskraft erworben hat, stehen ihm alle Türen offen. Das macht Farbmarken in der Praxis sehr wertvoll und führt dazu, dass sie von den Markeninhabern konsequent verteidigt werden. Eingetragene Farben lassen sich sogar gegen andere Produktkategorien verteidigen, bei denen eigentlich keine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher besteht. Dies dürfte auch der Grund dafür sein, warum manche Unternehmen mit der Farbgestaltung ihrer Marke unbeabsichtigt bestehende Markenrechte verletzen.

Foto: telekom.com

Ein aktuelles Beispiel dafür ist das Start-up Pinkbus, das die Farbe seiner Busse ändern musste, da sie dem Telekom-Magenta zu ähnlich war. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte, dass das Start-up tatsächlich die Markenrechte der Telekom verletze. Die beiden Unternehmen einigten sich auf ein neues Farbschema für Pinkbus, das von Pink ins Lila verläuft.

Derlei Anpassungen sind sehr kostspielig und vermeidbar. Hierzu muss man wissen, worauf zu achten ist, bevor ein vollständiges Farb- und Werbekonzept für die Marke entwickelt wird. Deswegen gilt: Rechtlich vorprüfen und wenn nötig mit dem Farbmarkeninhaber Kontakt aufnehmen, um eine Abgrenzungsvereinbarung treffen. Die Namensagentur Nomen berät Sie gerne!